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Reitregelung in Nordrhein-Westfalen

Informationen und Positionen der Pferdesportverbände Rheinland und Westfalen

Reitregelungen in Nordrhein-Westfalen

Die Pferdesportverbände Rheinland und Westfalen vertreten die Interessen der etwa 150.000 Mitglieder ihrer Pferdesportvereine in vielerlei Hinsicht, beispielsweise auch im Hinblick auf die Regelungen für das Reiten im Gelände.

Die rechtlichen Bestimmungen dafür sind in Nordrhein-Westfalen im Landes-Naturschutzgesetz geregelt. Diese Rechtsnorm wurde im Jahr 2018 novelliert. Vorausgegangen waren jahrelange Bemühungen der Pferdesportverbände, die sich für eine Liberalisierung der Rahmenbedingungen, insbesondere für das Reiten im Wald, eingesetzt hatten.

Heute gilt, dass im Wald grundsätzlich auf allen Fahrwegen geritten werden darf (§ 58.2 LNatSChG).  Es gibt allerdings Ausnahmen, nach denen diese Regelung ausgeweitet oder eingeschränkt werden kann. Für Reiterinnen und Reiter ist es daher weiterhin notwendig, sich über die Regelungen zu informieren, die vor Ort gelten. Sie können bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde erfragt werden. Diese ist gleichzeit Ansprechstelle für das Lösen der jährlichen Reitplakette, die in Nordrhein-Westfalen verpflichtend zu führen ist.

Nachfolgend sind Informationen zur Reitregelung und Reitabgabe sowie Positionen des Landesverbandes der Pferdesportvereine in Nordrhein-Westfalen zu finden.

Für ein gutes Miteinander aller Beteiligten

Die Pferdesportverbände Rheinland und Westfalen setzen sich für ein gutes Miteinander von Naturnutzern, Grundeigentümern, Jagdpächtern und weiteren Beteiligten ein. Dazu gehört unabdingbar das Einhalten aller Regeln, die dem Schutz der Natur und dem Wohl freilebender Geschöpfe dienen.

Reiterinnen und Reiter benötigen Grundfähigkeiten, um sich mit ihren Pferden sicher und umweltverträglich in der Natur zu bewegen. Diese werden im Reitunterricht der Pferdesportvereine und Reitschulen vermittelt. Zur Dokumentation des erworbenen Wissens können Pferdeführerscheine und Reitabzeichen erworben werden.

Ansprechpersonen dazu finden Sie in den Geschäftsstellen der Pferdesportverbände und der beiden Landesreitschulen.

Positionspapier zur Reitreglung

Die Stellungnahme der Pferdesportverbände Rheinland und Westfalen stammt aus dem Jahr 2018 und ist in vielerlei Hinsicht weiterhin aktuell.

Ausreiten in NRW

Positionspapier des Landesverbandes der Pferdesportvereine in NRW (2018)

Unter dem gemeinsamen Dach des Landesverbandes der Pferdesportvereine in Nordrhein-Westfalen sind im Pferdesportverband Rheinland und im Pferdesportverband Westfalen in rund 1.200 Reitvereinen mehr als 150.000 Pferdefreunde beheimatet. Das ist ungefähr ein Viertel aller Reiterinnen und Reiter, die in Deutschland unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes zu Hause sind. Etwa die Hälfte unserer Vereinsmitglieder sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Mehr als zwei Drittel sind Mädchen und Frauen. Angeschlossen sind zudem rund 700 pferdehaltende Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Unsere Vereinsmitglieder verbindet die Liebe zum Pferd, zum Pferdesport und zur Natur, in der wir im Einklang und im positiven Miteinander Erholung mit den Pferden suchen.

Pferde gehören einfach dazu

Pferde gehören von jeher in das Bild der Landschaft und haben diese Jahrhunderte lang geprägt. Natürlich haben sich die Rahmenbedingungen und die Infrastruktur in der Gegenwart vollständig gewandelt. Auch werden Pferde heute kaum mehr als Arbeitstiere eingesetzt, sondern haben als Freizeit- und Sportpartner eine neue Bedeutung gefunden. In dieser Eigenschaft sind sie mit ihren Reitern, angespannt vor der Kutsche oder geführt bei einem Spaziergang mit Pferd in Nordrhein-Westfalen nach wie vor in der Natur anzutreffen. Das dient nicht nur der Erholung der Reiterinnen und Reiter. Auch für die Pferde ist die Bewegung im Wald und in der freien Landschaft ein Vergnügen, das wir ihnen regelmäßig anbieten möchten.

Die Frage nach den Reitwegen

"Wo laufen sie denn?" - oder die Frage nach den Reitwegen. So humorvoll wie bei Loriot lässt sich die Frage nach den erlaubten Wegen für das Reiten nicht beantworten. Tatsächlich gibt es in Nordrhein- Westfalen keine einheitliche und keine einfache Regelung, wie sie in vielen Bundesländern zu finden ist. Vielleicht darf das nicht verwundern, denn Nordrhein-Westfalen weist in vielerlei Hinsicht zahlreiche regionale Unterschiede auf. Es liegt auf der Hand, dass in den dicht besiedelten Ballungsbieten an Rhein und Ruhr andere Bedürfnisse und Herausforderungen bestehen, als beispielsweise in dünn besiedelten Regionen Ostwestfalens oder der Nordeifel. In der Vergangenheit war das Land Nordrhein-Westfalen seinen Reiterinnen und Reitern mit einer sehr strikten Reitregelung begegnet. Im Landschaftsgesetz NRW, nach dessen Maßgabe das Reiten im Wald bis zum 31. Dezember 2017 geregelt war, galt grundsätzlich: Im Wald darf nur auf Wegen geritten werden, die eigens und exklusiv als Reitwege gekennzeichnet sind. Aufgabe der Unteren Landschaftsbehörden war es, für ein ausreichendes und geeignetes Reitwegenetz zu sorgen. Aufgabe der Reiter war es, dieses über die verpflichtende Reitabgabe zu finanzieren. Schon das alte Landschaftsgesetz räumte den Unteren Landschaftsbehörden die Möglichkeit ein, mittels Allgemeinverfügung das Reiten auf allen öffentlichen und privaten Wegen im Wald zu erlauben. Voraussetzung für die Anwendung dieser sogenannten „Freistellungsregelung“ war ein geringes Reitaufkommen abseits der Ballungszonen.

Wie es gedacht war...

In einem nahezu zehn Jahre währenden Dialog zwischen Politik, Verwaltung, Waldeigentümern, Forstvertretern und Reiterverbänden wurde auf der Grundlage einer eigens vom NRW-Umweltministerium und den Reiterverbänden in Auftrag gegebenen Studie (BTE-Gutachten), ein verändertes und liberaleres Konzept entwickelt, das mit der Verabschiedung des Landesnaturschutzgesetzes NRW schließlich lebendig wurde. Die wichtigste Veränderung: War zuvor das Reiten im Wald grundsätzlich verboten und nur auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt, so ist es nun grundsätzlich auf befestigten oder naturfesten, zweispurigen Wegen („Fahrwegen“) erlaubt. Diese generelle Umkehr, die den Reitern besonders wichtig ist, ist im Landesnaturschutzgesetz, § 58.2 in Form einer Grundregel verankert.

Sie kann von den Unteren Naturschutzbehörden nach Anhörung der Reiterverbände (zu beteiligen sind dabei die Pferdesportverbände Rheinland und Westfalen sowie die Vereinigung der Freizeitreiter- und fahrer in Deutschland), der Kommunen, Waldbesitzer und im Einvernehmen mit dem Forst verändert werden, indem sie:

  • gemäß § 58.3 erweitert wird (das Reiten ist dann auf allen Wegen erlaubt)
  • gemäß § 58.4 eingeschränkt wird (das Reiten bleibt dann auf das Reitwegenetz beschränkt)
  • gemäß § 58.5 eingeschränkt wird (indem einzelne Wege für das Reiten verboten werden)

Vorgesehen war, dass im Übergangsjahr 2017 die Klärung, ob und welche Erweiterungen oder Einschränkungen der Grundregel in den kreisfreien Städten und Landkreisen per Allgemeinverfügung erlassen werden sollte, auf der Grundlage gemeinsamer Dialoge erfolgen sollte.

 

Was tatsächlich passiert ist...

In der ersten Jahreshälfte 2017 geschah zunächst wenig. Nur einige Untere Naturschutzbehörden nahmen frühzeitig den notwenigen Dialog auf, um beispielsweise in Form von Runden Tischen mit den Beteiligten die bestmöglichen Lösungen zu entwickeln. Sofern sie stattfanden, schafften diese Gespräche in der Regel einen guten Rahmen, genau hinzuschauen, ob und ggf. welche Probleme im Zusammenhang mit Reitern aufgetreten waren und ob sich daraus der Bedarf zu einer Einschränkung ergab. Für diese Gespräche gibt es einige herausragende Beispiele, die von einem guten und respektvollen Miteinander der Beteiligten geprägt waren.

Im letzten Quartal des Jahres 2017 nahmen die Prozesse Fahrt auf. In etlichen Behörden entstand Handlungsdruck, da das Ende der Übergangsfrist bevorstand. Auch unter diesem wachsenden Zeitdruck schafften Untere Naturschutzbehörden einen guten Rahmen, um in Form von Gesprächen und Runden Tischen Lösungen zu besprechen und zu finden.

Doch vielerorts zeigten sich andere Bilder, beispielsweise folgende:

  • Bereits ausformulierte Beschlussvorlagen mit Beschränkungen nach § 58.4 oder § 58.5 wurden den Pferdesportverbänden zugeleitet und die Beteiligung der Verbände auf die Option einer schriftlichen Stellungnahme reduziert.
  • Mehrmals blieben diese Stellungnahmen mit ihren konkreten Vorschlängen und Bitten um einen Dialog mit den Beteiligten wirkungslos und es kam zu Allgemeinverfügungen, mit denen die vorherigen Reitregelung restriktiv aufrechterhalten wurde.
  • Kreise, in denen zuvor das Reiten nach der Freistellungsregelung auf allen Wegen im Wald erlaubt war, nutzten nicht die Option zur Fortführung dieser reiterfreundlichen Regel (nach § 58.3 LNatSchG), obwohl es in der Vergangenheit keine nennenswerten Probleme gegeben hatte. Für die Reiterinnen und Reiter vor Ort bedeutet das Einschränkungen, obwohl es dazu keinen Grund gibt.
  • Beschränkungen wurden mit der pauschalen Begründung des „bewährten Verfahrens in der Vergangenheit“ ausgesprochen und die gesetzgeberische Intention einer liberaleren Regelung für Nordrhein-Westfalen negiert.

Wie der weitere und zukünftige Weg aussehen soll

Wir sind davon überzeugt, dass der Dialog mit den Beteiligten vor Ort fortgesetzt und intensiviert werden muss. Im Idealfall findet er regelmäßig, zum Beispiel jährlich in Form von „Runder-Tisch-Gesprächen“ statt. So kann sichergestellt werden, dass einschränkende Regelungen vor Ort nur in dem Maß getroffen werden, wie es zwingend erforderlich ist, die Reitwegeplanung aktiv betrieben wird und dass ggf. auftretende Probleme gezielt angegangen werden können.

Wir fordern Zeit für die neue Reitregelung

Wir machen uns dafür stark, dass die jetzige Reitregelung im Landesnaturschutzgesetz NRW beibehalten wird. Sie darf im Rahmen der angekündigten Novellierung des Gesetzes nicht schon zu einem Zeitpunkt wieder verändert oder womöglich auf die alte Regel zurückgeführt werden, zu dem sie in vielen Gebieten noch gar nicht ernsthaft umgesetzt, geschweige denn erprobt und evaluiert werden konnte.

Wir übernehmen durch eine Vielzahl von Maßnahmen Mitverantwortung für die verträgliche Nutzung der Natur durch Reiterinnen und Reiter:

Informationen

Auf unserer Internetseite „www.ausreiten.nrw“ stellen wir ab 1. Januar 2019 umfassendes Material zum Reiten im Wald und in der freien Landschaft zur Verfügung. Dort finden sich Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und Kontaktadressen ebenso wie wichtiges Knowhow zum adäquaten Verhalten in der Natur. Zu Wort kommen dort auch Waldeigentümer, Forstvertreter, Jäger und Naturschützer, deren Perspektive auf Reiterinnen und Reiter für uns relevant ist und auf die wir eingehen wollen.

Austausch und Kommunikation

Wir suchen aktiv das Gespräch mit politischen Interessenvertretern und Verbänden, die durch das Reiten berührt werden. Im gemeinsamen Gespräch finden wir heraus, welche Wünsche an das Verhalten der Reiterinnen und Reiter formuliert werden. Wo notwendig und möglich, transportieren wir diese und bereiten notwendiges Wissen auf. Gleichzeitig verabreden wir konkrete Pfade, auf denen wir Beschwerden nachgehen, sollte es tatsächlich in Einzelfällen einmal zu Problemen kommen.

Qualifizierung und Umweltbildung

Mit unseren Landesreitschulen, den mehr als 1.200 Pferdesportvereinen in Nordrhein-Westfalen und den fast 700 angeschlossenen Pferdebetrieben bieten wir umfängliche Möglichkeiten, sich für das Bewegen mit dem Pferd in der Natur fit zu machen. Dazu gehören Qualifizierungen wie Reitpass, Kutschenführerschein, Berittführer oder Wanderreitführer, die qualitativ in Anlehnung an die Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes durchgeführt werden. Für Kinder und Jugendliche bieten wir Umweltbildungs- Projekte an, die ansatzweise sogar Einzug in die zahlreichen Kooperationen mit Kindergärten und Schulen nehmen können.

Noch ein Wort zur Reitabgabe

Dass die Reiterinnen und Reiter als einzige Nutzergruppe eine gesetzlich verordnete Abgabe bezahlen, avanciert nicht zum Lieblingsthema. 25 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühr werden jährlich fällig. Die Mittel sind zweckgebunden und werden für den Bau, die Instandhaltung von Reitwegen und die Anpachtung von Ackerrandstreifen eingesetzt. Sie können zudem für den Ausgleich von Schäden verwendet werden, die Pferde auf anderen Wegen (nachweislich) verursacht haben. Letztgenannte Option wird allerdings so gut wie nie genutzt und spielte bei der Verwendung der Mittel bisher faktisch keine Rolle. Anträge seitens der Grundeigentümer werden allenfalls vereinzelt gestellt.

In der Gegenwart machen wir uns aus verschiedenen Gründen für die Akzeptanz der Reitabgabe stark und verstehen sie als eine Investition in gute Rahmenbedingungen. Insbesondere in Gebieten, in denen das Reiten auf ausgewiesene Reitwege beschränkt ist, soll und muss das Reitwegenetz ausgebaut und instandgehalten werden. Auch in anderen Gebieten sind Reitwege eine wünschenswerte und sinnvolle Ergänzung zum Reiten auf erlaubten Fahrwegen. Sie haben überdies eine Lenkungsfunktion, denn auch ohne Vorschrift wird ein Großteil der Reiterinnen und Reiter einen ausgebauten Reitweg gern nutzen.